§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (nachfolgend „Kanzlei“) und ihren Mandanten, unabhängig davon, ob die Leistungen beratender, außergerichtlicher oder gerichtlicher Natur sind.
- Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, insbesondere die Anwendung anderer Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Kanzlei.
- Die AGB gelten sowohl für private Mandanten als auch für Unternehmen, soweit keine speziellen Regelungen für eine der beiden Gruppen getroffen wurden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Mandats ist die Erbringung von anwaltlichen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Rechtsberatung und rechtliche Gutachten,
- Vertragsgestaltungen und Vertragsprüfungen,
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren,
- Mediation und Schlichtung.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Mandatsvereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Die Kanzlei übernimmt keine Gewährleistung für ein bestimmtes wirtschaftliches oder rechtliches Ergebnis, da der Ausgang rechtlicher Angelegenheiten von zahlreichen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Kanzlei liegen.
§ 3 Mandatsbeginn und -beendigung
- Das Mandatsverhältnis kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung der Kanzlei zustande, die auch per E-Mail erfolgen kann.
- Beendigung durch Erfüllung: Das Mandat endet automatisch, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
- Kündigung durch den Mandanten: Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Kündigung durch die Kanzlei: Die Kanzlei ist zur Kündigung berechtigt, wenn:
- Ein erheblicher Vertrauensbruch vorliegt,
- Der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, oder
- Die Zahlung vereinbarter Vorschüsse oder Honorare ausbleibt.
Die Kanzlei wird den Mandanten in solchen Fällen über die Folgen der Kündigung und etwaige Fristen rechtzeitig informieren.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten
- Der Mandant verpflichtet sich, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Änderungen in den rechtlichen oder tatsächlichen Umständen, die für das Mandat von Bedeutung sein könnten, sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.
- Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Nachteile, die durch eine unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Mandanten entstehen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich die Vergütung der Kanzlei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Diese umfasst Gebühren für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten sowie etwaige Auslagen.
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Individuelle Vergütungsvereinbarungen:
- Bei umfangreichen oder spezialisierten Mandaten, wie z. B. im Bereich des Klimarechts, können Honorarvereinbarungen getroffen werden.
- Zeitbasierte Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines zuvor vereinbarten Stundensatzes, der je nach Komplexität zwischen 250 EUR und 350 EUR zzgl. MwSt. liegen kann.
- Pauschalvergütung: Für klar definierte Projekte, wie die Erstellung von Standardverträgen, können Pauschalen vereinbart werden.
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Vorschuss:
- Die Kanzlei ist berechtigt, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
- Die Höhe des Vorschusses wird unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Aufwandes festgelegt.
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Fälligkeit und Zahlungsverzug:
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
- Kommt der Mandant in Zahlungsverzug, ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten (bei Unternehmern) zu berechnen.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
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Haftungsumfang:
- Die Haftung der Kanzlei beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
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Haftungsbegrenzung:
- Die Haftung der Kanzlei ist auf den Betrag der Mindestversicherungssumme gemäß § 51a BRAO beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
- Eine darüber hinausgehende Haftung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
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Ausschlussfrist: Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Anspruchsgrund, spätestens jedoch fünf Jahre nach Entstehen des Anspruchs.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
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Vertraulichkeit:
- Die Kanzlei verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangten Informationen.
- Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Mandatsverhältnisses hinaus.
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Datenschutz:
- Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung und unter Beachtung der DSGVO.
- Der Mandant hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen.
§ 8 Elektronische Kommunikation
- Die Kanzlei kommuniziert mit dem Mandanten nach Absprache per E-Mail, Telefon oder anderen elektronischen Medien.
- Der Mandant erklärt sich mit der Nutzung elektronischer Kommunikationswege einverstanden. Er trägt das Risiko unbefugten Zugriffs durch Dritte, sofern dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit der Kanzlei verursacht wurde.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.