Neues im Recht der Infrastruktureinrichtungen

In den letzten Jahren gab es bedeutende gesetzliche Neuerungen und gerichtliche Entscheidungen im Bereich der Infrastruktureinrichtungen. Besonders im Fokus stehen der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die Umsetzung neuer EU-Vorgaben zur Cybersicherheit und aktuelle Urteile zu Haftungsfragen bei Infrastrukturprojekten.


1. Gesetzliche Neuerungen

a) KRITIS-Dachgesetz (2024)

Das Bundeskabinett hat im November 2024 den Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, bundesweit einheitliche Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen zu schaffen.

Kerninhalte:

  • Definition von elf Sektoren als kritische Infrastruktur, darunter Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Verkehr, Gesundheit, öffentliche Verwaltung und Telekommunikation.
  • Verpflichtung für Betreiber kritischer Infrastrukturen, Risikoanalysen durchzuführen und Resilienzpläne zu erstellen.
  • Einführung einer Meldepflicht für sicherheitsrelevante Störfälle.
  • Sanktionen bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen.

Mit diesem Gesetz wird der Schutz kritischer Infrastrukturen insbesondere vor Cyberangriffen, Naturkatastrophen und Sabotageakten verstärkt.

b) Umsetzung der NIS2-Richtlinie (2024)

Die EU-Richtlinie NIS2 (Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit) wurde im Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften erweitern den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren wie Abfallwirtschaft, Raumfahrt und öffentliche Verwaltung.

Änderungen:

  • Strengere Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement.
  • Pflichten für Lieferanten, Sicherheitsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten.
  • Erhöhte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle und Sanktionen bei Verstößen.

Diese Änderungen betreffen insbesondere Betreiber von Strom-, Wasser- und Verkehrsnetzen sowie IT- und Telekommunikationsunternehmen.


2. Aktuelle Rechtsprechung

a) Urteil des BGH zur Haftung für Infrastrukturprojekte (2024)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Januar 2024 entschieden, dass Unternehmen, die Infrastrukturprojekte planen und durchführen, für Schäden haften, wenn sie keine angemessenen Risikovorsorgemaßnahmen treffen.

Fall:
Ein Bauunternehmen hatte bei Arbeiten an einer Straßenbrücke durch fehlerhafte Berechnungen statische Probleme verursacht. Die Inbetriebnahme wurde verzögert, und es entstanden erhebliche Mehrkosten für die öffentliche Hand.

Entscheidung:
Der BGH stellte klar, dass Auftragnehmer bei Infrastrukturprojekten nicht nur für Planungsfehler, sondern auch für unzureichende Risikoanalysen haften. Dies hat weitreichende Folgen für öffentliche Ausschreibungen, da künftig verstärkt auf die technische Eignung und Qualifikation der Bieter geachtet wird.

b) Urteil des OLG Frankfurt zur Rückzahlung von Investitionen in Infrastrukturprojekte (2024)

Das OLG Frankfurt entschied im November 2024, dass ein Betreiber von Infrastrukturanlagen einem Investor die vollständige Rückzahlung einer Investition in erneuerbare Energieprojekte leisten muss, da die vertraglich vereinbarten Renditeaussichten falsch dargestellt wurden.

Fall:
Ein Unternehmen hatte Anleihen für ein Infrastrukturprojekt zur Errichtung von Windkraftanlagen ausgegeben. Nach Kündigung durch die Investoren verweigerte das Unternehmen die Rückzahlung mit Verweis auf eine Nachrangabrede.

Entscheidung:
Das Gericht erklärte die Nachrangvereinbarung für unwirksam und stellte fest, dass das Unternehmen nicht hinreichend nachweisen konnte, dass eine Rückzahlung eine Insolvenz auslösen würde. Dies stärkt die Position von Investoren bei Infrastrukturprojekten und erhöht die Anforderungen an transparente Vertragsgestaltung.


3. Herausforderungen und Ausblick

Die steigende Bedeutung von Infrastruktureinrichtungen in Verbindung mit neuen Risiken, insbesondere im Bereich der Cybersicherheit, erfordert eine fortlaufende Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herausforderungen:

  • Steigende Sicherheitsanforderungen: Betreiber müssen verstärkte Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen ergreifen.
  • Haftungsrisiken bei Infrastrukturprojekten: Unternehmen haften verstärkt für Planungs- und Berechnungsfehler.
  • Neue Meldepflichten und Sanktionen: Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen können zu hohen Bußgeldern führen.

Empfehlungen für Betreiber und Investoren:

Compliance stärken: Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in Übereinstimmung mit neuen Vorschriften.
Vertragsgestaltung anpassen: Klare Vereinbarungen über Haftung und Investitionsrisiken treffen.
Transparenz im Wettbewerb sicherstellen: Öffentliche Auftraggeber müssen bei Vergaben verstärkt auf nachhaltige und rechtssichere Konzepte achten.

Die rechtlichen Entwicklungen zeigen, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen und die Haftung für Infrastrukturprojekte immer weiter in den Fokus rücken. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen sich auf strengere Regeln und höhere Anforderungen einstellen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..