Im Energierecht stehen Unternehmen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, Genehmigungsanträgen und regulatorischen Verfahren offen. Diese Anträge decken ein breites Spektrum ab, von der Förderung erneuerbarer Energien über den Netzzugang bis hin zu steuerlichen Erleichterungen. Hier ist eine umfassende Darstellung aller relevanten Anträge und Verfahren, die Unternehmen nutzen können, um ihre Aktivitäten im Energiesektor zu optimieren und ihre wirtschaftlichen Vorteile zu maximieren.
1. Anträge im Bereich der Förderung
a) Förderung erneuerbarer Energien (EEG)
- EEG-Förderantrag für Anlagenbetreiber:
- Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biomasse) können Einspeisevergütungen oder Marktprämien beantragen.
- Zuständig: Netzbetreiber oder Förderstellen.
- Innovationsausschreibungen:
- Anträge auf Förderung innovativer Projekte, wie Hybridanlagen (Kombination von Solar und Speicher).
- Zuständig: Bundesnetzagentur.
- Mieterstromzuschlag:
- Antrag auf Förderung von Strom, der innerhalb eines Gebäudes erzeugt und direkt an Mieter geliefert wird (z. B. Photovoltaikanlagen).
- Zuständig: Netzbetreiber.
b) Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
- KWK-Zuschlag für Strom aus KWK-Anlagen:
- Anträge auf Zuschläge für jede Kilowattstunde (kWh) Strom aus KWK-Anlagen.
- Voraussetzung: Nachweis der Effizienz und Umweltfreundlichkeit.
- Zuständig: Netzbetreiber.
- Förderung von Wärmenetzen:
- Zuschüsse für Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von Wärmenetzen.
- Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Förderung von Wärme-/Kältespeichern:
- Zuschüsse für die Errichtung oder Modernisierung von Speichern zur Flexibilisierung des KWK-Betriebs.
- Zuständig: BAFA.
c) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Unternehmen können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Gebäuden beantragen.
- Förderung umfasst:
- Gebäudedämmung.
- Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme (z. B. Wärmepumpen).
- Zuständig: KfW oder BAFA.
d) Förderung im Rahmen der Wasserstoffstrategie
- Unternehmen können Fördermittel für Projekte im Bereich der Wasserstoffwirtschaft beantragen:
- Errichtung von Elektrolyseuren.
- Speicherung und Transport von Wasserstoff.
- Zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
2. Anträge im Bereich Genehmigungen
a) Netzzugang und Anschluss
- Netzanschlussantrag:
- Antrag auf Anschluss von Energieerzeugungsanlagen (z. B. Windkraft, Photovoltaik, KWK-Anlagen) an das öffentliche Strom- oder Gasnetz.
- Zuständig: Netzbetreiber.
- Netzzugangsantrag:
- Antrag auf Zugang zu Strom- und Gasnetzen für Energieversorger oder Händler.
- Zuständig: Netzbetreiber.
b) Umweltrechtliche Genehmigungen
- Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG):
- Erforderlich für den Betrieb von Anlagen mit potenziellen Umweltauswirkungen (z. B. Windparks, Biomasseanlagen).
- Zuständig: Landesumweltbehörden.
- Bau- und Planfeststellungsverfahren:
- Antrag für Bauprojekte wie Windparks, Wasserkraftanlagen oder Stromtrassen.
- Zuständig: Kommunale Bauämter oder Planfeststellungsbehörden.
c) Anträge zur Stromspeicherung
- Genehmigungen und Förderanträge für den Bau und Betrieb von Speichern (z. B. Batteriespeicher, Wasserstoffspeicher).
- Zuständig: Bundesnetzagentur und Landesbehörden.
3. Steuer- und Abgabenanträge
a) Steuerentlastungen
- Energiesteuer- und Stromsteuerentlastung (§§ 9b, 10 EnergieStG):
- Anträge auf Entlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
- Beispiele:
- Rückerstattung von Energiesteuer für energieintensive Unternehmen.
- Steuervergünstigungen für stromintensive Prozesse.
- Zuständig: Hauptzollämter.
- Spitzenausgleich (StromStG):
- Entlastung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen.
- Zuständig: Hauptzollämter.
b) KWKG-Umlagebefreiung
- Anträge auf Reduzierung oder Befreiung von der KWKG-Umlage für stromintensive Unternehmen.
- Zuständig: Netzbetreiber.
c) EEG-Umlagebefreiung
- Antrag auf Reduzierung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung (§ 63 EEG).
- Voraussetzungen:
- Nachweis hoher Stromkosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung.
- Energieeffizienzmaßnahmen.
- Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
4. Anträge für Marktaktivitäten
a) Stromlieferung und Direktvermarktung
- Zulassung als Direktvermarkter:
- Antrag zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien auf dem freien Markt.
- Zuständig: Netzbetreiber oder Energiebörsen.
- PPA-Verträge (Power Purchase Agreements):
- Gestaltung und Registrierung von Stromabnahmeverträgen zwischen Erzeugern und Abnehmern.
- Zuständig: Börsenaufsichtsbehörden oder Vertragspartner.
b) Teilnahme am Emissionshandel
- Zulassung als Teilnehmer am Emissionshandel:
- Erforderlich für Unternehmen, die unter das europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen.
- Zuständig: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
- Anträge auf kostenlose Emissionszertifikate:
- Für besonders energieintensive Branchen (Carbon Leakage).
- Zuständig: DEHSt.
5. Förderanträge für Forschung und Entwicklung
a) Förderprogramm „Dekarbonisierung der Industrie“
- Unterstützung für Projekte zur Reduktion von CO₂-Emissionen in der Industrie.
- Zuständig: BMWK oder Projektträger Jülich (PtJ).
b) Innovationsförderung Energie- und Klimaschutztechnologien
- Anträge auf Fördermittel für Pilotprojekte und neue Technologien.
- Zuständig: Bundesforschungsministerium (BMBF) oder BMWK.
6. Rechtliche Beratung und Prozessvertretung
Leistungen unserer Kanzlei:
- Antragsmanagement:
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Förder- und Genehmigungsanträgen.
- Vertragsgestaltung:
- Erstellung von Netzanschluss-, Liefer- und Kooperationsverträgen.
- Prozessvertretung:
- Vertretung bei Streitigkeiten über Ablehnungen oder Verzögerungen von Anträgen.
Das Energierecht bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur Förderung, Steuerentlastung und regulatorischen Unterstützung. Eine zielgerichtete Beantragung dieser Mittel erfordert fundierte rechtliche Expertise und technische Kenntnisse. Unsere Kanzlei kann Unternehmen dabei unterstützen, die richtigen Anträge zu identifizieren, zu stellen und erfolgreich umzusetzen.