Pariser Klimaabkommen

Das Pariser Klimaabkommen ist ein globales Übereinkommen zur Bekämpfung des Klimawandels. Es wurde im Dezember 2015 auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz (COP21) der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) beschlossen und trat am 4. November 2016 in Kraft. Das Abkommen gilt als Meilenstein des internationalen Klimaschutzes, da es erstmals alle Vertragsstaaten rechtlich zur Mitwirkung an der Begrenzung der Erderwärmung verpflichtet.


1. Ziele des Pariser Klimaabkommens

Das Abkommen verfolgt drei übergeordnete Ziele, die im Artikel 2 definiert sind:

  1. Begrenzung der Erderwärmung: Die globale Durchschnittstemperatur soll auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt werden, mit dem Ziel, die Erwärmung auf 1,5 °C zu beschränken.
  2. Anpassung an den Klimawandel: Förderung von Resilienz und Anpassungsfähigkeit gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels.
  3. Finanzierung und Unterstützung: Umlenkung von Finanzströmen hin zu emissionsarmen und klimafreundlichen Technologien und Praktiken.

2. Rechtscharakter des Pariser Klimaabkommens

Das Abkommen hat den Status eines völkerrechtlichen Vertrags, der alle Vertragsstaaten bindet. Es unterscheidet sich jedoch in folgenden Punkten:

  • Keine verbindlichen Reduktionsziele: Anders als das Kyoto-Protokoll setzt das Pariser Abkommen keine fixen Emissionsziele fest, sondern fordert die Staaten auf, individuelle Beiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) vorzulegen.
  • „Bottom-up“-Ansatz: Die NDCs werden von den Staaten selbst bestimmt, wodurch eine größere Flexibilität gegeben ist.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht: Das Abkommen verpflichtet die Staaten, ihre Fortschritte regelmäßig zu berichten und zu überprüfen.

3. Zentrale Inhalte des Pariser Klimaabkommens

a) Globale Temperaturziele (Art. 2 und 4)

  • Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 °C, mit Anstrengungen, 1,5 °C zu erreichen.
  • Langfristige Reduktion der Treibhausgasemissionen, mit dem Ziel der Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts.

b) Nationale Beiträge (NDCs, Art. 3 und 4)

  • Jeder Vertragsstaat muss nationale Klimaschutzziele (NDCs) formulieren, um die globalen Temperaturziele zu erreichen.
  • NDCs müssen alle fünf Jahre aktualisiert und ambitionierter gestaltet werden (Ambitionsmechanismus).
  • Staaten sind verpflichtet, Fortschritte transparent zu dokumentieren und zu berichten.

c) Anpassung an den Klimawandel (Art. 7)

  • Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an klimatische Veränderungen, insbesondere für vulnerable Länder.
  • Erstellung nationaler Anpassungspläne.

d) Klimafinanzierung (Art. 9)

  • Industrieländer verpflichten sich, Finanzmittel bereitzustellen, um Entwicklungsländer bei der Emissionsreduktion und Anpassung zu unterstützen.
  • Ziel: Bereitstellung von mindestens 100 Milliarden USD pro Jahr ab 2020, mit Perspektive auf eine Erhöhung.

e) Transparenz und Rechenschaftspflicht (Art. 13 und 14)

  • Einführung eines Transparenzrahmens, der alle Staaten verpflichtet, regelmäßig über ihre Treibhausgasemissionen und Maßnahmen zu berichten.
  • Globaler Bestandsaufnahmeprozess („Global Stocktake“, Art. 14): Alle fünf Jahre wird überprüft, ob die globalen Ziele erreicht werden können.

f) Verlust und Schäden (Loss and Damage, Art. 8)

  • Anerkennung, dass Klimawandel nicht nur durch Anpassung gelöst werden kann.
  • Unterstützung von Ländern, die durch Klimafolgen wie Naturkatastrophen besonders stark betroffen sind.

4. Umsetzungsmechanismen des Pariser Abkommens

a) Nationale Ebene

  • Vertragsstaaten müssen ihre NDCs in nationale Gesetze und Strategien überführen (z. B. Klimaschutzgesetze, Emissionshandelssysteme).

b) Internationale Zusammenarbeit

  • Förderung von Technologieentwicklung und -transfer, insbesondere in Entwicklungsländern.
  • Einführung von kooperativen Marktmechanismen (Art. 6), die den Handel mit Emissionsrechten zwischen Staaten ermöglichen.

5. Herausforderungen bei der Umsetzung

a) Ambitionslücke

  • Die bisherigen NDCs reichen nicht aus, um die Temperaturziele zu erreichen. Prognosen gehen von einer Erwärmung von etwa 2,4–2,9 °C bis 2100 aus.

b) Finanzierung

  • Die Klimafinanzierung durch Industrieländer bleibt hinter den Erwartungen zurück. Viele Entwicklungsländer sind auf diese Unterstützung angewiesen.

c) Politische Widerstände

  • Einige Staaten (z. B. USA unter der Trump-Regierung) haben zeitweise ihre Beteiligung am Abkommen infrage gestellt oder verzögert.

6. Gerichtsurteile und rechtliche Entwicklungen

a) Nationale Gerichtsurteile

  • Deutschland:BVerfG, Urteil vom 24.03.2021 (1 BvR 2656/18):
    • Das Bundesverfassungsgericht erklärte das deutsche Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig, da es zukünftige Generationen unzureichend schützt. Bezugnahme auf die Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen.
  • Niederlande:Urteil des Obersten Gerichtshofs im Urgenda-Fall (2019):
    • Verpflichtung der niederländischen Regierung, die Emissionen bis 2020 um mindestens 25 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bezugnahme auf das Pariser Abkommen.

b) Internationale Entscheidungen

  • EuGH, Urteil vom 25.06.2021, Az. C-565/19:
    • Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, ihre Klimaziele konsequent umzusetzen und nationale Maßnahmen mit dem Pariser Abkommen abzustimmen.

7. Kritik am Pariser Klimaabkommen

a) Fehlende Durchsetzungsmechanismen

  • Es gibt keine Sanktionen für Staaten, die ihre NDCs nicht einhalten.

b) Unverbindlichkeit der Klimafinanzierung

  • Die Bereitstellung der versprochenen 100 Milliarden USD ist rechtlich nicht bindend.

c) Ungleichheit zwischen Staaten

  • Entwicklungs- und Schwellenländer kritisieren, dass Industrieländer historische Verantwortung tragen, aber keine ausreichende Unterstützung leisten.

8. Zukunft des Pariser Klimaabkommens

a) Überarbeitung der NDCs

  • Alle Vertragsstaaten müssen ihre NDCs bis 2025 überarbeiten, um ambitioniertere Ziele zu formulieren.

b) Stärkere Klimafinanzierung

  • Diskussion über die Erhöhung der jährlichen Klimafinanzierung auf über 100 Milliarden USD.

c) Integration neuer Technologien

  • Förderung innovativer Technologien wie CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) oder Wasserstoffwirtschaft.

Das Pariser Klimaabkommen ist ein wegweisender, jedoch herausfordernder Vertrag, der auf globaler Zusammenarbeit basiert. Seine erfolgreiche Umsetzung erfordert nicht nur die Einhaltung und Überwachung der Verpflichtungen, sondern auch die Entwicklung innovativer Lösungen zur Begrenzung des Klimawandels.