Kompensationsvertrag für CO2-Emissionen


Zwischen

[Name und Adresse des Vertragspartners A (Emittent)], im Folgenden „Emittent“ genannt,
und
[Name und Adresse des Vertragspartners B (Kompensationsdienstleister)], im Folgenden „Dienstleister“ genannt.


Präambel

Dieser Vertrag regelt die Kompensation von CO2-Emissionen, die der Emittent im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verursacht. Ziel ist es, durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen die CO2-Bilanz zu verbessern und den gesetzlichen sowie freiwilligen Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden. Dabei sollen anerkannte Standards wie der Verified Carbon Standard (VCS) oder das Gold Standard-Zertifikat Anwendung finden.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Emittent verpflichtet sich, die durch seine Tätigkeit entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. Die Berechnung der Emissionen erfolgt gemäß den im Anhang 1 definierten Methoden.
  2. Der Dienstleister übernimmt die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Kompensation dieser Emissionen. Dies umfasst:
    • Investitionen in erneuerbare Energien,
    • Aufforstungsprojekte,
    • Projekte zur Energieeffizienzsteigerung in Entwicklungsländern.

§ 2 Berechnung der CO2-Emissionen

  1. Erfassungsmethoden:
    • Die Berechnung der Emissionen erfolgt gemäß den Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol).
    • Es werden Scope-1-, Scope-2- und optional Scope-3-Emissionen berücksichtigt.
  2. Berichtszeitraum:
    • Der Emittent stellt alle relevanten Daten zu den Emissionen des vergangenen Geschäftsjahres bis zum [Datum, z. B. 31. März] zur Verfügung.
  3. Validierung:
    • Die Daten werden von einem unabhängigen Auditor überprüft, bevor die Kompensationsprojekte gestartet werden.

§ 3 Auswahl und Umsetzung von Kompensationsprojekten

  1. Kriterien:
    • Die Projekte müssen den Anforderungen des Gold Standard oder ähnlicher Zertifizierungen entsprechen.
    • Vorrang erhalten Projekte mit langfristiger CO2-Bindung (z. B. Aufforstung).
  2. Projektstandorte:
    • Der Dienstleister stellt eine Liste von geeigneten Projekten zur Verfügung. Diese befinden sich bevorzugt in Entwicklungsländern, um einen doppelten Nutzen für Klima und Gesellschaft zu erzielen.
  3. Verpflichtung zur Dokumentation:
    • Der Dienstleister verpflichtet sich, regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Projekte vorzulegen, einschließlich CO2-Reduktionen und Zertifikate.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütung:
    • Der Emittent zahlt pro kompensierter Tonne CO2 einen Betrag von [Betrag, z. B. 25 €].
    • Die Zahlung erfolgt in Raten gemäß dem Projektfortschritt.
  2. Zahlungsfristen:
    • Rechnungen sind innerhalb von [Zeitraum, z. B. 14 Tagen] nach Erhalt fällig.
  3. Zusätzliche Kosten:
    • Zusätzliche Aufwände für die Validierung und Berichterstellung werden separat berechnet.

§ 5 Haftung

  1. Haftung des Emittenten:
    • Der Emittent haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten. Falschangaben können zur Kündigung des Vertrags und Schadensersatzforderungen führen.
  2. Haftung des Dienstleisters:
    • Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch mangelhafte Umsetzung der Projekte entstehen.
  3. Höhere Gewalt:
    • Beide Parteien sind von der Haftung befreit, wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird (z. B. Naturkatastrophen).

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit:
    • Der Vertrag gilt ab [Datum] und hat eine Laufzeit von [Zeitraum, z. B. 3 Jahren].
  2. Kündigungsfrist:
    • Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] möglich.
  3. Außerordentliche Kündigung:
    • Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist eine fristlose Kündigung möglich.

§ 7 Streitbeilegung

  1. Schlichtungsverfahren:
    • Streitigkeiten werden zunächst in einem Schlichtungsverfahren gelöst.
  2. Gerichtsstand:
    • Gerichtsstand ist [Ort].

Optionale Klauseln

1. Bonusprogramme

Für den Einsatz besonders innovativer oder effizienter Projekte erhält der Dienstleister eine Bonuszahlung in Höhe von [Betrag].

2. Nachhaltigkeitsbericht

Der Emittent verpflichtet sich, die erzielten CO2-Reduktionen in einem jährlichen Bericht zu veröffentlichen.

3. Vertragsstrafe bei Verstoß

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] fällig.


Relevante Urteile und Beispiele

1. BGH, Urteil vom 20.10.2020, Az. VII ZR 288/18

Der BGH entschied, dass die Einhaltung von CO2-Kompensationsverpflichtungen eine vertragliche Nebenpflicht darstellt. Eine Missachtung kann Schadensersatzforderungen begründen.

2. EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Az. C-633/17

Klimaschutzprojekte müssen transparent sein und können bei Verstoß gegen EU-Standards angefochten werden.

3. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2022, Az. 3 U 21/21

Das Gericht betonte die Bedeutung unabhängiger Zertifikate bei Kompensationsprojekten zur Wahrung der Glaubwürdigkeit.


Alternative Vertragsmodelle

  1. Klimaneutralitätsvertrag: Verpflichtung zur schrittweisen Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen.
  2. Rahmenvertrag für Klimaschutzprojekte: Langfristige Kooperation mit Dienstleistern für mehrere Projekte.
  3. Projektbasierter Kompensationsvertrag: Einzelvertrag für spezifische Klimaschutzprojekte.

Unterschriften:
Emittent: _______________________
Dienstleister: ________________________

Ort, Datum: _______________________