Zwischen
[Name und Adresse des Vertragspartners A (Emittent)], im Folgenden „Emittent“ genannt,
und
[Name und Adresse des Vertragspartners B (Kompensationsdienstleister)], im Folgenden „Dienstleister“ genannt.
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Kompensation von CO2-Emissionen, die der Emittent im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verursacht. Ziel ist es, durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen die CO2-Bilanz zu verbessern und den gesetzlichen sowie freiwilligen Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden. Dabei sollen anerkannte Standards wie der Verified Carbon Standard (VCS) oder das Gold Standard-Zertifikat Anwendung finden.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Emittent verpflichtet sich, die durch seine Tätigkeit entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. Die Berechnung der Emissionen erfolgt gemäß den im Anhang 1 definierten Methoden.
- Der Dienstleister übernimmt die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Kompensation dieser Emissionen. Dies umfasst:
- Investitionen in erneuerbare Energien,
- Aufforstungsprojekte,
- Projekte zur Energieeffizienzsteigerung in Entwicklungsländern.
§ 2 Berechnung der CO2-Emissionen
- Erfassungsmethoden:
- Die Berechnung der Emissionen erfolgt gemäß den Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol).
- Es werden Scope-1-, Scope-2- und optional Scope-3-Emissionen berücksichtigt.
- Berichtszeitraum:
- Der Emittent stellt alle relevanten Daten zu den Emissionen des vergangenen Geschäftsjahres bis zum [Datum, z. B. 31. März] zur Verfügung.
- Validierung:
- Die Daten werden von einem unabhängigen Auditor überprüft, bevor die Kompensationsprojekte gestartet werden.
§ 3 Auswahl und Umsetzung von Kompensationsprojekten
- Kriterien:
- Die Projekte müssen den Anforderungen des Gold Standard oder ähnlicher Zertifizierungen entsprechen.
- Vorrang erhalten Projekte mit langfristiger CO2-Bindung (z. B. Aufforstung).
- Projektstandorte:
- Der Dienstleister stellt eine Liste von geeigneten Projekten zur Verfügung. Diese befinden sich bevorzugt in Entwicklungsländern, um einen doppelten Nutzen für Klima und Gesellschaft zu erzielen.
- Verpflichtung zur Dokumentation:
- Der Dienstleister verpflichtet sich, regelmäßig Berichte über den Fortschritt der Projekte vorzulegen, einschließlich CO2-Reduktionen und Zertifikate.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vergütung:
- Der Emittent zahlt pro kompensierter Tonne CO2 einen Betrag von [Betrag, z. B. 25 €].
- Die Zahlung erfolgt in Raten gemäß dem Projektfortschritt.
- Zahlungsfristen:
- Rechnungen sind innerhalb von [Zeitraum, z. B. 14 Tagen] nach Erhalt fällig.
- Zusätzliche Kosten:
- Zusätzliche Aufwände für die Validierung und Berichterstellung werden separat berechnet.
§ 5 Haftung
- Haftung des Emittenten:
- Der Emittent haftet für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten. Falschangaben können zur Kündigung des Vertrags und Schadensersatzforderungen führen.
- Haftung des Dienstleisters:
- Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch mangelhafte Umsetzung der Projekte entstehen.
- Höhere Gewalt:
- Beide Parteien sind von der Haftung befreit, wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird (z. B. Naturkatastrophen).
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Laufzeit:
- Der Vertrag gilt ab [Datum] und hat eine Laufzeit von [Zeitraum, z. B. 3 Jahren].
- Kündigungsfrist:
- Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] möglich.
- Außerordentliche Kündigung:
- Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten ist eine fristlose Kündigung möglich.
§ 7 Streitbeilegung
- Schlichtungsverfahren:
- Streitigkeiten werden zunächst in einem Schlichtungsverfahren gelöst.
- Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist [Ort].
Optionale Klauseln
1. Bonusprogramme
Für den Einsatz besonders innovativer oder effizienter Projekte erhält der Dienstleister eine Bonuszahlung in Höhe von [Betrag].
2. Nachhaltigkeitsbericht
Der Emittent verpflichtet sich, die erzielten CO2-Reduktionen in einem jährlichen Bericht zu veröffentlichen.
3. Vertragsstrafe bei Verstoß
Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] fällig.
Relevante Urteile und Beispiele
1. BGH, Urteil vom 20.10.2020, Az. VII ZR 288/18
Der BGH entschied, dass die Einhaltung von CO2-Kompensationsverpflichtungen eine vertragliche Nebenpflicht darstellt. Eine Missachtung kann Schadensersatzforderungen begründen.
2. EuGH, Urteil vom 25.07.2018, Az. C-633/17
Klimaschutzprojekte müssen transparent sein und können bei Verstoß gegen EU-Standards angefochten werden.
3. OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2022, Az. 3 U 21/21
Das Gericht betonte die Bedeutung unabhängiger Zertifikate bei Kompensationsprojekten zur Wahrung der Glaubwürdigkeit.
Alternative Vertragsmodelle
- Klimaneutralitätsvertrag: Verpflichtung zur schrittweisen Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen.
- Rahmenvertrag für Klimaschutzprojekte: Langfristige Kooperation mit Dienstleistern für mehrere Projekte.
- Projektbasierter Kompensationsvertrag: Einzelvertrag für spezifische Klimaschutzprojekte.
Unterschriften:
Emittent: _______________________
Dienstleister: ________________________
Ort, Datum: _______________________