Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt eine vielfältige Mandantschaft im Umweltrecht, Klimarecht und Energierecht. Diese Mandanten reichen von Unternehmen und Kommunen bis hin zu staatlichen Stellen, NGOs und Privatpersonen. Im Fokus steht die rechtliche Unterstützung in allen Bereichen, die durch Umwelt- und Klimavorschriften sowie Energieregulierungen berührt werden. Im Folgenden wird detailliert dargestellt, welche Mandantengruppen wir betreuen und welche typischen Fälle dabei auftreten.
1. Mandanten im Umweltrecht
1.1. Unternehmen
- Industrieunternehmen:
Beratung bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), etwa für den Bau oder Betrieb von Anlagen.
Beispiel: Unterstützung eines Chemiewerks bei der Genehmigung eines neuen Produktionsstandorts unter Einhaltung von Emissionsgrenzwerten. - Bauunternehmen und Projektentwickler:
Beratung bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und naturschutzrechtlichen Fragen, etwa bei Eingriffen in geschützte Lebensräume.
Beispiel: Ein Bauunternehmen benötigt rechtliche Unterstützung bei der Genehmigung eines Windparks in einem Naturschutzgebiet. - Entsorgungs- und Recyclingunternehmen:
Beratung zu Abfallrecht und Kreislaufwirtschaft, z. B. bei der Einführung neuer Recyclingverfahren.
Beispiel: Vertretung eines Unternehmens bei der Anfechtung von Auflagen in einer abfallrechtlichen Genehmigung.
1.2. Kommunen und öffentliche Einrichtungen
- Kommunen:
Unterstützung bei der Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten, z. B. Kläranlagen, Straßenbau oder Hochwasserschutz.
Beispiel: Beratung einer Kommune bei der rechtlichen Umsetzung eines Flächennutzungsplans unter Berücksichtigung von Umwelt- und Artenschutzauflagen. - Behörden:
Vertretung in Verwaltungsverfahren, etwa bei Klagen gegen umweltrechtliche Genehmigungen oder Umweltverbotszonen.
Beispiel: Verteidigung einer Umweltbehörde bei einer Klage eines Unternehmens gegen eine Untersagungsverfügung wegen Verstößen gegen das Wasserrecht.
1.3. Umweltverbände und NGOs
- Rechtsvertretung:
Unterstützung bei der Durchsetzung des Verbandsklagerechts, etwa bei Klagen gegen genehmigte Großprojekte, die Naturschutzbelange verletzen.
Beispiel: Vertretung eines Umweltverbandes bei einer Klage gegen den Bau eines Flughafens aufgrund unzureichender Umweltverträglichkeitsprüfung.
1.4. Privatpersonen
- Einwohner und Grundstückseigentümer:
Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten, die durch umweltschädliche Nachbarschaftsaktivitäten entstehen (z. B. Lärm, Luftverschmutzung, Grundwasserschäden).
Beispiel: Vertretung eines Landwirts, dessen Grundwasser durch Chemikalien eines Industrieunternehmens kontaminiert wurde.
2. Mandanten im Klimarecht
2.1. Unternehmen
- Industrie und Energieversorger:
Beratung zu CO₂-Reduktionszielen, Emissionshandelssystemen und Dekarbonisierungsstrategien.
Beispiel: Unterstützung eines Energieunternehmens bei der Entwicklung einer Klimaneutralitätsstrategie bis 2045, einschließlich rechtlicher Absicherung. - Bau- und Immobilienunternehmen:
Beratung zu energieeffizientem Bauen und klimafreundlichen Technologien, etwa bei der Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Beispiel: Rechtsberatung eines Bauunternehmens zu klimaneutralen Baustandards bei einem Großbauprojekt.
2.2. Kommunen
- Klimaschutzprogramme:
Unterstützung bei der Umsetzung lokaler Klimaschutzkonzepte und der Beantragung von Fördermitteln.
Beispiel: Beratung einer Kommune bei der Einführung von Maßnahmen zur Senkung von CO₂-Emissionen im Verkehr.
2.3. Umweltverbände und NGOs
- Klimaklagen:
Vertretung in gerichtlichen Verfahren, etwa zur Durchsetzung staatlicher Klimaziele oder zur Bekämpfung umweltschädlicher Projekte.
Beispiel: Unterstützung eines Umweltverbands bei einer Klage gegen den Ausbau eines Kohlekraftwerks, das gegen nationale Klimaziele verstößt.
2.4. Privatpersonen
- Betroffene des Klimawandels:
Vertretung von Einzelpersonen, die durch Klimafolgen geschädigt wurden, z. B. Landwirte, deren Ernten durch Dürren bedroht sind.
Beispiel: Unterstützung eines peruanischen Landwirts in einem Schadensersatzverfahren gegen ein deutsches Energieunternehmen (Lliuya v. RWE).
3. Mandanten im Energierecht
3.1. Energieversorger und Netzbetreiber
- Genehmigungen:
Unterstützung bei der Genehmigung von Energieinfrastrukturprojekten, wie Stromtrassen oder Gasleitungen.
Beispiel: Rechtsvertretung eines Netzbetreibers bei der Anfechtung von Umweltauflagen für den Bau einer Stromtrasse. - Erneuerbare Energien:
Beratung bei der Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien, einschließlich Solar- und Windenergieanlagen.
Beispiel: Beratung eines Windparkbetreibers bei der Absicherung eines Projekts durch Naturschutzrecht.
3.2. Industrie und Gewerbe
- Energieeffizienz:
Beratung zur Einhaltung von Vorschriften zur Energieeinsparung und zur Dekarbonisierung der Produktion.
Beispiel: Unterstützung eines Stahlwerks bei der Umstellung auf Wasserstofftechnologie.
3.3. Kommunen und öffentliche Einrichtungen
- Stadtwerke:
Beratung kommunaler Energieversorger bei der Liberalisierung des Energiemarkts und der Umstellung auf erneuerbare Energien.
Beispiel: Unterstützung eines Stadtwerks bei der Vertragsgestaltung für den Bau eines Biomassekraftwerks. - Energiegenossenschaften:
Rechtsberatung zu Projekten der Bürgerbeteiligung an erneuerbaren Energien.
Beispiel: Vertragsgestaltung für eine Energiegenossenschaft zur Finanzierung eines regionalen Solarkraftwerks.
3.4. Privatpersonen
- Energieverbraucher:
Unterstützung bei rechtlichen Fragen zu Energieversorgungsverträgen, etwa bei Streitigkeiten über Preiserhöhungen.
Beispiel: Vertretung eines Verbrauchers gegen einen Energieversorger wegen unrechtmäßiger Kündigung eines Ökostromtarifs.
4. Typische Beratungsfelder unserer Kanzlei
- Genehmigungsverfahren und Rechtsdurchsetzung:
Unterstützung bei komplexen Genehmigungsprozessen für Projekte mit Umwelt- und Klimarelevanz. - Compliance-Beratung:
Entwicklung und Überprüfung von Compliance-Programmen zur Einhaltung umwelt-, klima- und energierechtlicher Vorgaben. - Vertretung in Verfahren:
Prozessvertretung in Klagen gegen Behördenentscheidungen oder im Rahmen von Klimaschutzklagen. - Vertragsgestaltung:
Entwurf und Verhandlung von Verträgen mit Bezug zu Umwelt-, Klima- und Energiethemen, etwa Projektentwicklungs- oder Lieferverträge. - Förderprogramme und Finanzierung:
Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln für klimafreundliche und energieeffiziente Projekte.
5. Unsere Mandantenlandschaft
Unsere Kanzlei berät und vertritt eine breite Mandantschaft, die von global agierenden Konzernen bis hin zu lokalen Bürgern reicht. Dabei kombinieren wir juristisches Fachwissen mit einem tiefen Verständnis der ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen im Bereich des Umwelt-, Klima- und Energierechts. Ziel ist es, unseren Mandanten eine rechtssichere und zukunftsorientierte Beratung anzubieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.