Energierechtliche Entwicklungen 2025 in Deutschland und der EU

1. Aktuelle Änderungen im deutschen Energierecht

Dynamische Stromtarife

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter in Deutschland für Haushalte mit intelligenten Stromzählern (Smart Metern) dynamische Tarife bereitstellen. Diese Tarife orientieren sich an den aktuellen Strompreisen an der Börse und sollen Verbraucher zu einem lastoptimierten Stromverbrauch anregen.

Schnellerer Anbieterwechsel

Ab April 2025 müssen Energieversorgungsunternehmen den Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dies soll die Wechselhürden senken und den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern.

Steuerfreiheit für Photovoltaikanlagen

Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde ab 2025 auf Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung pro Wohn- oder Gewerbeeinheit erweitert. Ziel ist die Förderung dezentraler Erzeugung und des Eigenverbrauchs.

Messstellenbetriebsgesetz – Smart-Meter-Rollout

Das Gesetz wurde überarbeitet, um den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh sind vorrangig betroffen. Gleichzeitig wurden Preisobergrenzen eingeführt, um die Akzeptanz zu erhöhen.

EEG-Änderung: Biogas und Ausschreibungen

Für Biogasanlagen wurde die Ausschreibungsmenge im EEG um 75 % erhöht. Betreiber werden zu einem flexibleren Einsatz der Anlagen angehalten, insbesondere zur Bereitstellung von Regelenergie.


2. Erwartete Änderungen in Deutschland

Stromsteuerreform

Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 ct/kWh zu senken. Gleichzeitig wird ein Industriestrompreis für besonders energieintensive Unternehmen diskutiert.

Energy Sharing

Im Laufe des Jahres 2025 wird eine gesetzliche Regelung zum „Energy Sharing“ erwartet. Ziel ist es, Bürgern und Genossenschaften zu ermöglichen, gemeinsam erzeugte erneuerbare Energie innerhalb ihrer Gemeinschaft zu nutzen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab 2025 gelten strengere Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten. Die Nutzung erneuerbarer Energien (insbesondere Wärmepumpen und Solarthermie) wird im Neubau verpflichtend. Für Bestandsgebäude steigen die Anforderungen im Rahmen größerer Renovierungen.


3. Änderungen im europäischen Energierecht

Reform der Energieeffizienzrichtlinie

Die überarbeitete Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 % gegenüber den 2020-Prognosen zu senken. Dies betrifft besonders den Industrie- und Gebäudesektor.

Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II)

Ab 2027 wird ein eigenständiges Emissionshandelssystem für den Verkehrs- und Gebäudebereich eingeführt. Damit wird auch für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe ein CO₂-Zertifikatspreis verpflichtend. Vorbereitende Maßnahmen treten teilweise 2025 in Kraft.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die neue Gebäuderichtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen. Bereits 2025 treten Anforderungen in Kraft, wonach bei bestimmten Renovierungen und Neubauten Solaranlagen verpflichtend zu installieren sind.

Bürokratieabbau im Energierecht

Im Rahmen der „Fit for 55“-Initiative werden Vereinfachungen für Genehmigungs- und Planungsverfahren angestrebt. Dazu gehören unter anderem verkürzte Fristen bei der Errichtung erneuerbarer Anlagen und die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.


Diese Änderungen im Energierecht markieren einen tiefgreifenden Wandel der regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU. Unternehmen und Privathaushalte sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen, um Förderungen zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

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