Klimaschutzgesetz

Neues im Recht der Infrastruktureinrichtungen

In den letzten Jahren gab es bedeutende gesetzliche Neuerungen und gerichtliche Entscheidungen im Bereich der Infrastruktureinrichtungen. Besonders im Fokus stehen der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die Umsetzung neuer EU-Vorgaben zur Cybersicherheit und aktuelle Urteile zu Haftungsfragen bei Infrastrukturprojekten. 1. Gesetzliche Neuerungen a) KRITIS-Dachgesetz (2024) Das Bundeskabinett hat im November 2024 den Entwurf eines KRITIS-Dachgesetzes beschlossen. […]

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Umweltrecht zusammengefasst

Das Umweltrecht ist der Teil des Rechts, der den Schutz der Umwelt regelt. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die dazu dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Luft, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen zu schützen. Dabei geht es um die Balance zwischen Umweltschutz, wirtschaftlicher Entwicklung und den Bedürfnissen der Gesellschaft. 1. Ziele des Umweltrechts 2.

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Klimaschutzgesetz Anwalt

Das Klimaschutzgesetz (KSG) zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Deutschland klimaneutral werden zu lassen

Das Klimaschutzgesetz (KSG) ist ein zentrales Gesetz zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. Es wurde erstmals im Jahr 2019 verabschiedet und seither angepasst, zuletzt durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie durch internationale Klimaziele, etwa die des Pariser Abkommens. Das Gesetz dient dazu, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Hier eine

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Klimaschutzrecht für die Zukunft: Das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021 (Az. 1 BvR 2656/18)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem wegweisenden Urteil das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil gilt als Meilenstein, da es nicht nur die Rechte künftiger Generationen stärkt, sondern auch konkrete Anforderungen an die Gesetzgebung im Klimaschutz stellt. 1. Hintergrund des Urteils 2. Prüfung durch das BVerfG Das BVerfG prüfte insbesondere die Vereinbarkeit

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