Elektromobilität (E-Mobilität)

Elektromobilität ist ein zentraler Bestandteil der Mobilitäts- und Energiewende. Sie unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen, die Bereiche wie Infrastruktur, Förderung, Verbraucherschutz, Umweltrecht, Datenschutz und technische Standards abdecken. Die Komplexität ergibt sich aus der Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften sowie deren Verknüpfung mit angrenzenden Rechtsgebieten.


1. Infrastruktur: Ladeinfrastruktur und Netzanschluss

a) Nationale Vorschriften

1. Ladesäulenverordnung (LSV)

  • Pflichten für Betreiber von Ladesäulen:
    • Einheitlicher Steckerstandard (z. B. Typ-2-Stecker gemäß § 3 LSV).
    • Verfügbarkeit eines Ad-hoc-Zugangs ohne Vertragsbindung (§ 4 LSV).
  • Preistransparenz:
    • Preise müssen klar und verständlich angegeben werden (§ 5 LSV).

2. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  • Ladeinfrastrukturen gelten als „Letzte Meile“ und sind Teil der Energieversorgung.
  • Diskriminierungsfreier Zugang für alle Nutzer gemäß § 20 EnWG.
  • Netzanschlusskosten und Verstärkungsmaßnahmen gemäß §§ 17–19 EnWG.

3. Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

  • Vorschriften zur Integration intelligenter Messsysteme („Smart Meter“) in Ladeinfrastrukturen.
  • Erfassung und Weiterleitung von Verbrauchsdaten.

b) Europarecht

1. Alternative Fuels Infrastructure Directive (AFID, Richtlinie 2014/94/EU)

  • Harmonisierung der Ladeinfrastrukturstandards in der EU.
  • Anforderungen an die Abdeckung und Dichte von Ladepunkten.

2. Verordnung (EU) 2019/631

  • Festlegung von CO₂-Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge.
  • Förderung der Elektromobilität zur Einhaltung der Grenzwerte.

c) Internationale Aspekte

  • ISO-Normen für Ladeinfrastrukturen:
    • ISO 15118 (Kommunikationsprotokoll für Ladepunkte und Fahrzeuge).
    • ISO 61851 (Sicherheitsanforderungen für Ladesysteme).

d) Typische rechtliche Herausforderungen

  • Haftung bei fehlerhafter Installation oder Betrieb der Ladeinfrastruktur.
  • Diskriminierungsfreier Zugang und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen bei Ladepunkten.
  • Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzungs- und Abrechnungsdaten.

2. Förderung und Finanzierung

a) Nationale Förderprogramme

1. Klimaschutzprogramm 2030

  • Subventionen für den Aufbau privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur.
  • Förderung von Elektrofahrzeugen über Kaufprämien.

2. KfW-Förderprogramme

  • Zuschüsse für private Ladestationen (z. B. KfW 440).
  • Unterstützung von Unternehmen beim Ausbau betrieblicher Ladepunkte.

b) Europäische Förderungen

  • Connecting Europe Facility (CEF):
    • Finanzielle Unterstützung für grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte.
  • Horizont Europa:
    • Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich E-Mobilität.

3. Verbraucherschutzrechtliche Anforderungen

a) Transparenz bei der Preisgestaltung

  • Gemäß § 312 BGB müssen Preise für Ladeleistungen klar und verständlich angegeben werden.
  • Ad-hoc-Zugang ohne langfristige Vertragsbindung gemäß § 5 LSV.

b) Produktsicherheitsrecht

  • Sicherheit von Ladestationen und Fahrzeugen gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
  • Einhaltung von CE-Kennzeichnungsvorschriften.

c) Gewährleistung und Garantie

  • Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Sachmängeln (§§ 434 ff. BGB).
  • Besondere Anforderungen bei Batterien, z. B. garantierte Ladezyklen.

4. Datenschutzrechtliche Anforderungen

a) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Abrechnung, Nutzungsprofile und Standortdaten unterliegen der DSGVO.
  • Ladeinfrastrukturbetreiber sind verpflichtet, die Rechte der Nutzer (z. B. Auskunft, Löschung) zu gewährleisten.

b) Anforderungen an intelligente Ladesysteme

  • Integration smarter Technologien muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet werden.

c) Relevante Urteile

  • EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18 („Schrems II“): Anforderungen an die Datenübermittlung in Drittländer, die auch Ladepunkt-Betreiber betreffen können.

5. Umwelt- und Emissionsrecht

a) Elektromobilität und CO₂-Minderung

  • Verpflichtung der Fahrzeughersteller zur Einhaltung von CO₂-Flottenzielen gemäß Verordnung (EU) 2019/631.
  • Förderung von E-Fahrzeugen zur Reduktion der Emissionen im Straßenverkehr.

b) Batterierecht

  • Batteriegesetz (BattG):
    • Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Fahrzeugbatterien.
  • Anforderungen an die Recyclingquote und Wiederverwendung.

6. Technische und sicherheitstechnische Anforderungen

a) Technische Standards

  • Einhaltung internationaler Normen (z. B. IEC, ISO) für Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge.
  • Anforderungen an die Interoperabilität von Ladesystemen.

b) Produktsicherheitsrecht

  • Haftung für Sicherheitsmängel gemäß Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
  • Regelungen zur Rückrufpflicht fehlerhafter Produkte.

7. Leistungen von horak Rechtsanwälte / Patentanwälte im Bereich Elektromobilität

a) Beratung und Vertragsgestaltung

  • Ladeinfrastruktur:
    • Beratung bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastrukturen.
    • Erstellung von Netzanschluss- und Nutzungsverträgen für Ladesäulen.
  • Fahrzeugverträge:
    • Gestaltung von Kauf- und Leasingverträgen für Elektrofahrzeuge.
  • E-Mobilitätsdienstleistungen:
    • Entwicklung und Prüfung von Verträgen für Betreiber von Ladepunkten (Roaming, Abrechnung).

b) Fördermittel- und Subventionsberatung

  • Unterstützung bei der Beantragung von nationalen und europäischen Förderprogrammen.
  • Beratung zu steuerlichen Vorteilen (z. B. E-Kennzeichen, Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge).

c) Regulierungs- und Wettbewerbsrecht

  • Vertretung bei Konflikten mit Regulierungsbehörden (z. B. Bundesnetzagentur).
  • Beratung zu kartellrechtlichen Fragestellungen (z. B. Diskriminierung bei Ladeinfrastruktur).

d) Datenschutz und Compliance

  • Prüfung und Sicherstellung der DSGVO-Konformität von Ladeinfrastruktur und Abrechnungssystemen.
  • Beratung bei der Integration von Smart-Meter-Systemen.

e) Streitbeilegung und Prozessvertretung

  • Vertretung bei Streitigkeiten über Netzanschlusskosten oder diskriminierungsfreien Zugang.
  • Beratung bei Konflikten im Rahmen von Gewährleistung und Produkthaftung.

horak Rechtsanwälte / Patentanwälte kombinieren umfassende Expertise im Energierecht, Vertragsrecht und Regulierungsrecht mit spezifischen Kenntnissen im Bereich der Elektromobilität. Mandanten profitieren von maßgeschneiderten Lösungen, sei es bei der Vertragsgestaltung, regulatorischen Beratung oder der Vertretung in Streitfällen.