Entsorgungsvertrag
zwischen
[Name und Anschrift des Auftraggebers] (nachfolgend „Auftraggeber“)
und
[Name und Anschrift des Auftragnehmers] (nachfolgend „Auftragnehmer“)
Präambel
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der ordnungsgemäßen Sammlung, Beförderung, Verwertung und/oder Beseitigung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Abfälle des Auftraggebers entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben und den im Vertrag definierten Standards zu entsorgen.
- Die zu entsorgenden Abfälle werden vom Auftraggeber gemäß der europäischen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) klassifiziert.
- Nachhaltigkeitsziele werden im Rahmen dieses Vertrags als wesentliche Leitlinie definiert.
§ 2 Vertragsdauer
- Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und hat eine Laufzeit von [xx] Jahren.
- Eine Kündigung ist mit einer Frist von [xx] Monaten zum Vertragsende möglich.
- Der Vertrag kann bei Erreichen bestimmter Nachhaltigkeitsziele um [xx] Jahre verlängert werden.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die Abfälle ordnungsgemäß sortiert und gekennzeichnet bereit.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Abfälle (z. B. gefährliche Stoffe) zu informieren.
- Es werden Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -reduzierung implementiert, die in Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchgeführt werden.
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer sorgt für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der Abfälle nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Er stellt dem Auftraggeber Nachweise über die Entsorgung zur Verfügung (z. B. Begleitscheine).
- Nachhaltigkeitsstandards, wie eine Recyclingquote von mindestens [xx]%, sind einzuhalten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Beratung des Auftraggebers in Fragen der Abfallvermeidung und Prozessoptimierung.
§ 5 Vergütung
- Die Vergütung erfolgt gemäß der beigefügten Preisliste und ist monatlich nach Rechnungserhalt fällig.
- Für besondere Leistungen, wie die Entsorgung gefährlicher Abfälle, werden gesonderte Preise vereinbart.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
- Haftung des Auftragnehmers:
a) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Entsorgung, Transport oder Lagerung entstehen, sofern diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. - Haftung des Auftraggebers:
a) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch falsche Angaben über die Beschaffenheit oder Menge der Abfälle entstehen. - Gewährleistung:
a) Der Auftragnehmer sichert zu, dass alle Leistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik erbracht werden.
b) Reklamationen sind innerhalb von [xx] Tagen nach Feststellung schriftlich geltend zu machen. - Versicherungsnachweis: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [xx] € vorzuhalten.
§ 7 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
- Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Angaben zu Abfallmengen, -zusammensetzungen und -arten.
- Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
- Ausnahmen bestehen nur, wenn die Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
§ 8 Nachhaltigkeitsvereinbarungen
- Ziele:
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Recyclingquote von mindestens [xx]% zu erreichen.
b) Die Verwendung umweltfreundlicher Transportmittel und Technologien wird angestrebt. - Berichtspflicht:
a) Der Auftragnehmer erstellt jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht, der die Erreichung der Ziele dokumentiert.
b) Der Bericht umfasst auch Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Abfallwirtschaft. - Zusätzliche Maßnahmen:
a) Der Auftragnehmer bietet Schulungen für die Mitarbeiter des Auftraggebers zur Abfallvermeidung und -trennung an.
b) Es werden Anreize geschaffen, um Abfallmengen zu reduzieren (z. B. Rabatte bei Erreichen bestimmter Ziele). - Monitoring: Beide Parteien stimmen zu, den Fortschritt durch regelmäßige Audits zu überprüfen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist [Ort].