Zwischen
[Name und Adresse des Vertragspartners A (Stromerzeuger)], im Folgenden „Erzeuger“ genannt,
und
[Name und Adresse des Vertragspartners B (Stromabnehmer)], im Folgenden „Abnehmer“ genannt.
Präambel
Dieser Vertrag regelt den Kauf und die Lieferung von erneuerbarem Strom durch den Erzeuger an den Abnehmer sowie die Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GoOs) gemäß der EU-Richtlinie 2018/2001 und den nationalen Vorschriften. Ziel ist es, Transparenz und Rechtssicherheit bei der Nutzung erneuerbarer Energien zu gewährleisten.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Erzeuger verpflichtet sich, dem Abnehmer eine elektrische Energie von [Menge, z. B. 50 GWh] pro Jahr aus erneuerbaren Quellen zu liefern.
- Der Abnehmer verpflichtet sich, die gelieferte Energie zu den im Vertrag festgelegten Konditionen abzunehmen.
- Die Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise erfolgt parallel zur Lieferung der Energie gemäß den Regelungen in § 3.
§ 2 Stromlieferung
- Lieferzeitraum:
- Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom [Datum] bis [Datum].
- Netzanschluss:
- Die Energie wird an der Einspeisepunkt [Netzanschlussstelle] übergeben.
- Messung und Abrechnung:
- Die Energiemengen werden durch einen unabhängigen Messstellenbetreiber ermittelt und dienen als Grundlage für die Abrechnung.
§ 3 Herkunftsnachweise (GoOs)
- Definition:
- Herkunftsnachweise sind Zertifikate, die belegen, dass die gelieferte Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.
- Registrierung und Übertragung:
- Der Erzeuger verpflichtet sich, die GoOs im Register [Name des Registers, z. B. AIB Hub] zu registrieren und dem Abnehmer gemäß den geltenden Vorgaben zu übertragen.
- Menge und Verfall:
- Der Erzeuger garantiert, dass die Anzahl der übertragenen GoOs der gelieferten Energiemenge entspricht und keine doppelten Zertifikate ausgestellt werden.
- Nachweis:
- Der Erzeuger stellt dem Abnehmer innerhalb von [Zeitraum, z. B. 30 Tagen] nach Quartalsende eine Bestätigung über die Übertragung der GoOs zur Verfügung.
§ 4 Preis und Zahlungsbedingungen
- Strompreis:
- Der Abnehmer zahlt einen Preis von [Betrag, z. B. 50 €/MWh].
- Kosten für GoOs:
- Die Kosten für die GoOs sind im Strompreis enthalten.
- Zahlungsfristen:
- Rechnungen sind innerhalb von [Zeitraum, z. B. 14 Tagen] nach Erhalt fällig.
- Sicherheiten:
- Der Abnehmer kann vom Erzeuger eine Bankbürgschaft zur Sicherstellung der Lieferverpflichtungen verlangen.
§ 5 Geheimhaltung
- Umfang der Geheimhaltung:
- Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, streng vertraulich zu behandeln.
- Dauer:
- Die Geheimhaltungspflicht gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].
- Ausnahmen:
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich zugänglich sind,
- auf rechtmäßigem Wege von Dritten erlangt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
- Vertragsstrafe:
- Bei Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag, z. B. 100.000 €] fällig.
§ 6 Haftung
- Haftung des Erzeugers:
- Der Erzeuger haftet für die ordnungsgemäße Lieferung der Energie und der Herkunftsnachweise.
- Haftung des Abnehmers:
- Der Abnehmer haftet für die fristgerechte Zahlung der vereinbarten Beträge.
- Haftungsbegrenzung:
- Die Haftung beider Parteien ist auf [Betrag, z. B. 1 Mio. €] pro Schadensfall begrenzt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Höhere Gewalt:
- Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
§ 7 Schiedsgerichtsvereinbarung
- Schiedsgericht:
- Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden endgültig durch ein Schiedsgericht gelöst, das gemäß den Regeln der [Institution, z. B. ICC-Schiedsgerichtsordnung] entscheidet.
- Zusammensetzung:
- Das Schiedsgericht besteht aus [Anzahl, z. B. drei] Schiedsrichtern.
- Jede Partei benennt einen Schiedsrichter; der Vorsitzende wird von den benannten Schiedsrichtern einvernehmlich bestimmt.
- Verfahrensort:
- Der Sitz des Schiedsgerichts ist [Ort].
- Verfahrenssprache:
- Die Schiedsverhandlung erfolgt in [Sprache, z. B. Deutsch oder Englisch].
- Bindungswirkung:
- Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien bindend.
- Kosten:
- Die Kosten des Schiedsverfahrens werden von den Parteien entsprechend dem Schiedsspruch getragen.
Unterschriften
Erzeuger: _______________________
Abnehmer: ________________________
Ort, Datum: _______________________