Rücknahme- und Entsorgungsvertrag


Zwischen

[Name und Adresse des Vertragspartners A (z. B. Hersteller)], im Folgenden „Hersteller“ genannt,
und
[Name und Adresse des Vertragspartners B (z. B. Entsorgungsdienstleister)], im Folgenden „Entsorger“ genannt.


Präambel

Die Parteien schließen diesen Vertrag zur ordnungsgemäßen Rücknahme, Verwertung und Entsorgung von Produkten. Ziel ist es, den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie den europäischen Regelungen (z. B. WEEE-Richtlinie), zu entsprechen und umweltfreundliche Verfahren zu fördern.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Hersteller verpflichtet sich, die im Anhang 1 definierten Produkte zur fachgerechten Rücknahme und Entsorgung bereitzustellen.
    • Beispielhafte Produkte: Elektrogeräte (Weiß- und Braunware), Batterien, Verpackungsmaterialien, Gefahrstoffe.
  2. Der Entsorger übernimmt die Sammlung, Sortierung, Verwertung und/oder Beseitigung der Produkte gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
  3. Die Verwertung hat unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG (Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung) zu erfolgen.

§ 2 Pflichten des Herstellers

  1. Bereitstellungspflichten:
    Der Hersteller sorgt dafür, dass die zu entsorgenden Produkte an einem vereinbarten Ort zur Abholung bereitgestellt werden. Die Bereitstellung umfasst:
    • Kennzeichnung gefährlicher Stoffe oder Bauteile.
    • Bereitstellung sicherer Verpackungen, insbesondere bei Gefahrstoffen (gemäß Gefahrstoffverordnung und ADR).
  2. Kostenübernahme:
    • Die Kosten für Transport und Entsorgung werden vom Hersteller getragen, sofern nicht anders geregelt.
  3. Informationspflicht:
    • Der Hersteller übermittelt dem Entsorger relevante Daten über die Zusammensetzung und potenzielle Gefährdungen der Produkte.

§ 3 Pflichten des Entsorgers

  1. Fachgerechte Entsorgung: Der Entsorger verpflichtet sich, alle Produkte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik zu behandeln.
  2. Verwertungsquote:
    • Der Entsorger garantiert eine Verwertungsquote von mindestens [Prozentsatz, z. B. 85 %] für wiederverwertbare Materialien.
  3. Dokumentation und Nachweis:
    • Der Entsorger stellt dem Hersteller Nachweise über die durchgeführte Entsorgung zur Verfügung. Dies umfasst Verwertungsquoten, Recyclingmethoden und eventuelle Restbeseitigung.
  4. Einhaltung von Fristen:
    • Die Entsorgung ist innerhalb von [Zeitraum, z. B. 30 Tagen] nach Abholung der Produkte durchzuführen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütungshöhe:
    Der Hersteller zahlt dem Entsorger eine Pauschale von [Betrag] pro Einheit bzw. eine Gesamtvergütung gemäß den vertraglichen Regelungen.
  2. Zahlungsfristen:
    • Rechnungen des Entsorgers sind innerhalb von [Zeitraum, z. B. 14 Tagen] nach Zugang zu begleichen.
  3. Zusätzliche Kosten:
    • Sonderkosten, etwa für den Umgang mit gefährlichen Abfällen, werden gesondert berechnet.

§ 5 Haftung

  1. Haftung des Herstellers:
    • Der Hersteller haftet für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben über die Produkte entstehen.
  2. Haftung des Entsorgers:
    • Der Entsorger haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Entsorgung entstehen.
  3. Höhere Gewalt:
    • Keine der Parteien haftet für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit:
    • Dieser Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für [Zeitraum, z. B. 2 Jahre].
  2. Kündigungsfristen:
    • Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Monatsende möglich.
  3. Außerordentliche Kündigung:
    • Beide Parteien können den Vertrag bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen fristlos kündigen.

§ 7 Streitbeilegung

  1. Schlichtungsverfahren:
    • Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor Anrufung eines Gerichts ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
  2. Gerichtsstand:
    • Gerichtsstand ist [Ort].

Optionale Klauseln

1. Mindestverwertungsquote

Der Entsorger verpflichtet sich, mindestens [Prozentsatz, z. B. 85 %] der Materialien zu recyceln. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] fällig.

2. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Entsorgung gewonnenen Informationen werden streng vertraulich behandelt und gemäß DSGVO verarbeitet.

3. Sanktionen bei Vertragsverstoß

Bei Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] erhoben, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.


Relevante Urteile und Beispiele

1. BGH, Urteil vom 22.06.2017, Az. VII ZR 36/14

Klärung der Haftung des Entsorgers bei Verstoß gegen Umweltauflagen. Der BGH entschied, dass der Entsorger umfassende Dokumentationspflichten hat, um eine ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen.

2. EuGH, Urteil vom 10.12.2020, Az. C-573/19

Händler müssen Altgeräte auch ohne Neukauf durch den Kunden kostenlos zurücknehmen. Dies erweitert die Rücknahmepflichten erheblich.

3. VG Freiburg, Urteil vom 03.05.2021, Az. 4 K 3015/19

Anforderungen an die Dokumentation der Entsorgung. Das Urteil betont die Pflicht der Entsorger, detaillierte Nachweise zur Verwertung und Beseitigung vorzulegen.


Alternative Vertragsmodelle

  1. Rücknahme- und Recyclingvertrag: Schwerpunkt auf der stofflichen Verwertung (z. B. bei Kunststoffen oder Metallen).
  2. Rahmenvertrag für kommunale Entsorgung: Geeignet für Kommunen, die langfristige Entsorgungsverträge abschließen.
  3. Entsorgungsvertrag mit Dritthaftungsklausel: Integration von Haftungsregelungen für Dritte (z. B. Subunternehmer).

Unterschriften:
Hersteller: _______________________
Entsorger: ________________________

Ort, Datum: _______________________