zwischen
[Name und Anschrift des Vorhabenträgers] (nachfolgend „Vorhabenträger“)
und
[Name und Anschrift des Ökokontobetreibers] (nachfolgend „Ökokontobetreiber“)
Präambel
Dieser Vertrag regelt die Nutzung von Ökopunkten aus einem Ökokonto durch den Vorhabenträger. Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Kompensationen für Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörde sicherzustellen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Ökokontobetreiber stellt dem Vorhabenträger Ökopunkte aus seinem Ökokonto zur Verfügung, die zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft durch das Vorhaben des Vorhabenträgers verwendet werden.
- Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die erforderlichen Ökopunkte zu erwerben und die Maßnahmen durch die zuständige Behörde anerkennen zu lassen.
- Grundlage für die Berechnung der Ökopunkte ist der Kompensationsbedarf gemäß Bescheid der zuständigen Behörde (Anlage 1).
§ 2 Beschreibung des Ökokontos
- Das Ökokonto basiert auf Maßnahmen, die der Ökokontobetreiber auf der Fläche mit der Flurstücksnummer [Nummer], Gemarkung [Ort], durchgeführt hat.
- Die Maßnahmen umfassen:
- Renaturierung von [z. B. Fließgewässern, Feuchtgebieten].
- Anpflanzung von [z. B. heimischen Gehölzen, Obstbäumen].
- Herstellung von [z. B. Biotopen, extensiv genutzten Wiesen].
- Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen und die Gutachten zur Berechnung der Ökopunkte sind Bestandteil dieser Vereinbarung (Anlage 2).
§ 3 Erwerb und Übertragung von Ökopunkten
- Der Vorhabenträger erwirbt [Anzahl] Ökopunkte zu einem Preis von [Betrag] € pro Punkt.
- Der Gesamtpreis für die Übertragung beträgt [Gesamtbetrag] €.
- Die Übertragung der Ökopunkte erfolgt mit der Bestätigung der zuständigen Behörde über die Anerkennung der Punkte für die Kompensation.
- Der Ökokontobetreiber stellt dem Vorhabenträger eine schriftliche Bestätigung über die Übertragung aus.
§ 4 Pflichten des Ökokontobetreibers
- Der Ökokontobetreiber sichert zu, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt und ordnungsgemäß im Ökokonto registriert sind.
- Er verpflichtet sich, die Pflege und Unterhaltung der Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
- Der Ökokontobetreiber haftet für die Anerkennung der Ökopunkte durch die zuständige Behörde, sofern der Vorhabenträger alle erforderlichen Unterlagen vorlegt.
§ 5 Pflichten des Vorhabenträgers
- Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die erworbenen Ökopunkte ausschließlich für das in diesem Vertrag genannte Vorhaben zu verwenden.
- Er trägt die Verantwortung, die Anerkennung der Ökopunkte bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
- Der Vorhabenträger haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Eingriff und der Kompensation.
§ 6 Finanzierung und Zahlungsmodalitäten
- Der Vorhabenträger zahlt den Gesamtbetrag in einer Summe innerhalb von [Zahlungsfrist] Tagen nach Vertragsunterzeichnung.
- Alternativ können Ratenzahlungen vereinbart werden. Die genauen Modalitäten sind in Anlage 3 geregelt.
- Der Ökokontobetreiber verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
- Der Ökokontobetreiber haftet dafür, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt und die Ökopunkte rechtskonform anerkannt wurden.
- Der Vorhabenträger haftet für alle Folgen, die aus der fehlerhaften oder unvollständigen Beantragung der Anerkennung entstehen.
- Ansprüche aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen, wenn die Nichtanerkennung der Punkte auf Änderungen der gesetzlichen Grundlagen zurückzuführen ist.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
- Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet mit der vollständigen Übertragung und Anerkennung der Ökopunkte.
- Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
- Im Falle der Kündigung ist der Ökokontobetreiber verpflichtet, bereits gezahlte Beträge anteilig zurückzuerstatten.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].
Ort, Datum:
(Unterschrift Vorhabenträger)
(Unterschrift Ökokontobetreiber)
Optionale Klauseln
- Nachhaltigkeitsbonus: Der Vorhabenträger erhält eine Ermäßigung, wenn er Maßnahmen mit besonderem ökologischen Mehrwert auswählt.
- Langfristige Pflegevereinbarung: Der Ökokontobetreiber übernimmt die Pflege der Fläche über die gesetzliche Mindestdauer hinaus.
- Monitoring durch unabhängige Gutachter: Regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen durch externe Gutachter.
- Rücktrittsrecht: Der Vorhabenträger kann vom Vertrag zurücktreten, falls die Punkte nicht innerhalb einer bestimmten Frist anerkannt werden.
Alternative Vertragsarten
- Direkte Kompensationsvereinbarung: Der Vorhabenträger setzt Maßnahmen selbst auf einer bereitgestellten Fläche um.
- Naturschutzpakt: Langfristige Kooperation zwischen Vorhabenträger und Naturschutzorganisationen zur gemeinsamen Umsetzung von Maßnahmen.
- Kompensationsfondsvertrag: Einzahlung in einen Fonds, der zentral Kompensationsprojekte organisiert.
- Pachtvertrag für Ausgleichsflächen: Der Vorhabenträger pachtet Flächen zur Umsetzung eigener Maßnahmen.