Im Immissionsschutzrecht sind im Lichte des Klimawandels insbesondere folgende rechtliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Treibhausgasminderung als Schutzgut
- Das klassische Immissionsschutzrecht schützt primär Luft, Boden, Wasser und Gesundheit. Mit dem Klimawandel rückt der Schutz des Klimas selbst stärker in den Fokus, was sich in Gesetzen wie dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und internationalen Abkommen (z. B. Pariser Klimaabkommen) zeigt.
- CO₂ als immissionsschutzrechtlich relevante Emission
- Bisher standen klassische Schadstoffe (z. B. NOx, SO₂, Feinstaub) im Fokus. Mit dem Klimaschutz gewinnt die Begrenzung von CO₂-Emissionen an Bedeutung. Das EU-ETS (Emissionshandelssystem) ist hier eine zentrale Maßnahme.
- Verfahrensrechtliche Anpassungen
- Klimaschutzaspekte in Genehmigungsverfahren: Unternehmen müssen zunehmend Klimaschutzbelange nachweisen (z. B. § 5 BImSchG – „Stand der Technik“ unter Klimagesichtspunkten).
- Beschleunigte Genehmigungen für erneuerbare Energien: Anpassungen des BImSchG (z. B. Privilegierungen für Windkraftanlagen) fördern den Klimaschutz.
- Berücksichtigung von Extremwetterereignissen
- Klimawandelbedingte Extremwetter (Hitze, Überschwemmungen) erfordern eine Klimafolgenabschätzung in immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Betreiber müssen Risiken für Anlagen und Umwelt stärker berücksichtigen.
- Neue Grenzwerte und Umweltstandards
- Die EU und Deutschland verschärfen Emissionsgrenzwerte (z. B. Industrieemissionsrichtlinie, neue BVT-Merkblätter), um klimarelevante Emissionen weiter zu senken.
- Anpassung der UVP-Pflicht
- Klimarelevante Aspekte sind zunehmend Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), insbesondere für energieintensive Vorhaben.
- Klimaneutralitätsverpflichtungen für Unternehmen
- Unternehmen mit hoher Emissionstätigkeit müssen zunehmend Klimaschutzstrategien nachweisen und sich an langfristigen Dekarbonisierungszielen ausrichten.
- Rechtsprechung zu Klimaschutzpflichten
- Gerichtsentscheidungen (z. B. BVerfG-Beschluss zum Klimaschutzgesetz) machen deutlich, dass auch immissionsschutzrechtliche Regelungen mit Klimaschutzpflichten vereinbar sein müssen.
Das Immissionsschutzrecht wird zunehmend als Instrument des Klimaschutzes genutzt, indem CO₂-Emissionen reguliert, Genehmigungsverfahren angepasst und Umweltstandards verschärft werden.
